Allgemeine Angebots-, Verkaufs- und Lieferbedingungen für gebrauchte
(Werkzeug-) Maschinen

Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Klagen im Wechsel-und Urkundenprozess ist Villingen Schwenningen

Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör, Fabrikate, Modelle, Baujahre und Leistung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art, sind annähernd und für uns völlig unverbindlich. Uns erteilte Lieferungsaufträge sind unwiderruflich und gelten erst mit schriftlicher oder telegrafischer Bestätigung bzw. Rechnungserteilung als angenommen. Grundsätzlich ist die Rückgängigmachung von Aufträgen ausgeschlossen. Falls ausnahmsweise einem Verlangen des Bestellers auf Rückgängigmachung stattgegeben wird, sind vom Besteller die entstandenen Unkosten und der entgangene Gewinn zu ersetzen.

Werden Maschinen von uns nicht ab unserem Lager offeriert und der Standort dem Kaufinteressenten nebst Anschrift nachgewiesen oder bekanntgegeben, so verpflichtet sich der Angebotsempfänger, die Anschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte die nachgewiesene Maschine anders als über unsere Firma zu kaufen, ebenso wie er sich verpflichtet, jegliche Preis-und Abschlussverhandlungen nur durch uns zu führen. Im entgegengesetzten Fall hat der Angebotsempfänger den uns entgangenen Gewinn in Höhe der Differenz zwischen unserem nachgewiesenen Einkaufspreis und dem Angebotspreis in voller Höhe zu erstatten.

Gebrauchte Maschinen und Geräte werden von uns in dem Zustand verkauft, in welchem sie sich befinden. Zubehör wird nur soweit vorhanden mitgeliefert. Gebrauchte Maschinen gelten bereits mit beendeter Besichtigung, Abholung oder Verladung unter Ausschluss jeglicher Mängelhaftung und Schadensersatzpflicht als bedingungsgemäss abgenommen und genehmigt. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht , gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der Ware unbesehen an. Falls in besonderen Fällen Riss-und Bruchfreiheit garantiert wird, so bezieht sich diese Garantie nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschliessen. Für Mängel an besonders dem Verschleiss unterworfenen Teilen, wie Zahnräder, Büchsen, Hebel und Wannen usw. wird auch bei garantierter Riss-und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen. Geschweisste und geriegelte Maschinen gelten als riss-und bruchfrei.

Die Versendung und Ablieferung erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Mit der Absendung ab jeweiligem Standort geht die Gefahr auch dann an den Besteller über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Höhere Gewalt, Zerstörung, Beschädigung und Verwechslung des Kaufgegenstandes befreien uns von der Lieferungsverpflichtung. Schadensersatzansprüche wegen Nichtlieferung und Überschreitung der Lieferzeit oder Verzuges sind gegen uns ausgeschlossen. Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sofort bei Versandbereitschaft, in bar netto Kasse fällig. Schecks werden u. ü. V. angenommen. Wechsel nur nach ausdrücklicher Vereinbarung, die nachweisbar diskontierbar sind, wobei sämtliche Diskont-u. Wechselspesen zu Lasten des Käufers gehen. Aufrechnungen mit irgend-welchen Gegenforderungen und die Einrede eines Zurückbehaltungsrechts sind ausgeschlossen. Wird ausnahmsweise Teilzahlung oder Zahlung nach Lieferung der Maschine von uns zugestimmt, so berechtigen irgendwelche Beanstandungen nicht zu Kürzung oder Zurückhaltung des vereinbarten Kaufpreises.

Wird Probelieferung vereinbart, wobei der Hin-und Rücktransport auf Rechnung und Gefahr des Käufers durchgeführt wird, so gilt die Maschine nach Ablauf der vereinbarten Probezeit als bedingungsgemäss geliefert und abgenommen. Sofort mit Ablauf der Probezeit ist der volle Kaufpreis fällig und zahlbar. Irgendwelche Reparaturen, Änderungen usw. gehen ausschliesslich zu Lasten des Käufers. Wird die Maschine nicht übernommen, so ist uns dies einen Tag vor Ablauf der Probezeit mitzuteilen und die Maschine am 1. Tag nach abgelaufener Probezeit versichert und frachtfrei zurück zuliefern. Bei Rücknahme sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht verpflichtet.

Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Verbindlichkeiten unser uneingeschränktes Eigentum. Der Käufer ist bis zur vollen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet, Maschinen und Zubehörteile gegen alle Gefahren ausreichend zu versichern. Solange unser Eigentum fortbesteht, darf der Kaufgegenstand nicht weiterveräussert, übereignet oder mit Rechten Dritter belastet werden. Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass der Besteller sich in ungünstiger Vermögenslage befindet, so sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen und von dem Vertrag zurückzutreten, falls die Sicherheit nicht innerhalb der gesetzten Frist geleistet wird.

Einkaufsbedingungen haben für uns auch ohne ausdrückliche Ablehnung keine Geltung. Die Wirksamkeit eines abgeschlossenen Vertrages wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sind.

Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Kaufabschlüssen zugrunde ( www.reble-machinery.de ) und bilden einen wesentlichen Bestandteil eines zustande gekommenen Kaufvertrages, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung hiervon abweichende Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.